Neue Heilmittelverordnung ab 01.01.2021
Für Sie als Patient(inn)en ändert sich grundsätzlich nichts. Auf den Ablauf Ihrer Therapie hat die neue Heilmittelverordnung keinen Einfluss.
Um Verzögerungen zu vermeiden, beachten Sie bitte bei der Ausstellung in Arztpraxen, dass Sie die neue Heilmittelverordnung erhalten.
Gerne können Sie Ihre/n behandelnde/n Arzt/Ärztin bei Unklarheiten auch an unsere Praxis verweisen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gern an.